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Den studentischen Beschäftigten reicht es. Sie sind nicht länger gewillt hinzunehmen, dass die Vergütung seit 2001 bei 8,02 Euro stagniert und fordern eine deutliche Anhebung ihres Stundenlohns.
Nicht nur Karrierebaustein, sondern Erwerbsarbeit
Studentische Beschäftigte, „Hiwis“ sind im Alltag an den Hochschulen nicht wegzudenken. Sie übernehmen Aufgaben, die längst nicht als Hilfsarbeiten zu werten sind, z. B. in Forschung und Lehre, indem sie ProfessorInnen zuarbeiten oder Tutorien leiten. Auch in den Laboren, Bibliotheken oder im Zentrum für Netze sind studentische Beschäftigte unverzichtbare Säulen des Hochschulbetriebes. Auch bei den Studierenden sind diese Jobs begehrt. Den Arbeitsplatz direkt an der Uni/Hochschule zu haben ist praktisch und häufig ist eine freie Zeiteinteilung möglich.
Für Studierende ist diese Arbeit besonders dann attraktiv, wenn sie mit den persönlichen Studienschwerpunkten verbunden werden kann. Dadurch lassen sich gute Kontakte knüpfen und notwendige Zusatzqualifikationen für die Zeit nach dem Studium erwerben, auch im Lebenslauf macht sich die Erwähnung eines Hiwi-Jobs nicht schlecht. Daher sind viele studentische Beschäftigte dann auch bereit, die Unterbezahlung ihrer Beschäftigung kampflos hinzunehmen. Die Abhängigkeit der Beschäftigten ist insbesondere dann groß, wenn der/die direkte Vorgesetzte auch noch PrüferIn ist. Dies führt oftmals dazu, dass studentische Hilfskräfte ihre gesetzlich zugestandenen ArbeitnehmerInnenrechte (insb. Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) selbst dann nicht in Anspruch nehmen, wenn sie sie kennen bzw. über grundlegende Rechte informiert sind.
Wiewohl den Tätigkeiten nicht abgesprochen werden kann und soll, dass sie den Bedürfnissen der Studierenden häufig entgegenkommen und auch ihren Teil zur Qualifizierung und Bildung der studentischen Beschäftigten beitragen, sind sie auch und vor allem Erwerbsarbeit. Für studentische Beschäftigte ist der Job häufig kein „Taschengeld“ sondern geht direkt in die Sicherung des alltäglichen Lebensunterhalts ein. Doch genau hier wird die inhaltlich attraktive Arbeit für die studentischen Beschäftigte besonders prekär.
Systematisch prekär
Die Vergütung für studentische Beschäftigte im Land Bremen stagniert seit 2001 bei 8,02 Euro, denn sie ist nicht an die Erhöhung der Vergütung bei tariflich gesicherten Beschäftigungsverhältnissen gebunden. Dieser Stagnation seit acht Jahren stehen gestiegene Lebenshaltungskosten für Studierende gegenüber. Nicht nur haben sich die Ausgaben für Miete und Lebensmittel erhöht, auch das Studium selbst ist signifikant teurer geworden. Hier ist vor allem die Einführung von (Langzeit)Studiengebühren zu nennen, die besonders Studierende trifft, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen und deshalb weniger Zeit für ihr Studium haben. Auch die Semesterbeiträge sind deutlich gestiegen, u. a. durch die Einführung von 50 Euro Verwaltungsgebühr pro Semester.
Doch nicht nur die Lohnhöhe sondern auch die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten zeigen, dass der Erwerbsaspekt systematisch vernachlässigt wird. Kurzfristige Verträge von häufig nur vier bis sechs Monaten machen eine längerfristige finanzielle Planungssicherheit immerhin ein Grundstein für ein erfolgreiches Studium - unmöglich. Zwar sind Kettenverträge die Regel, die Unsicherheit zwischen zwei Verträgen geht jedoch ausschließlich zu Lasten der Studierenden. Zudem sind die Auszahlungsbedingungen für viele studentische Beschäftigte ein großes Problem. Bevor Studierende ihren ersten Lohn bekommen, treten sie mit ihrer Arbeit mindestens sechs Wochen in Vorleistung. Denn in der Anordnung über die Vergütung nebenberuflicher Tätigkeiten im Land Bremen vom 20. April 1993 ist festgelegt, dass der Zahlungstermin für den ersten Lohn der studentischen Beschäftigen der 15. des übernächsten Monats nach Arbeitsantritt ist. Eine „studentische Hilfskraft“, die Anfang Mai ihre Tätigkeit antritt, erhält den ersten Monatslohn also erst Mitte Juli erhält. Studentische Beschäftigte, die auf das Entgelt angewiesen sind, müssen diese Zeit also irgendwie überbrücken zur Not, indem sie sich das Geld leihen.
Es muss sich etwas ändern
Auf diese Arbeitsbedingungen möchte eine Gruppe von studentischen Beschäftigten im Verbund mit den Gewerkschaften ver.di und GEW, den Personalräten der Bremer Hochschulen, dem Hochschulinformationsbüro des DGB sowie den ASten der Uni und der Hochschule, aufmerksam machen und drängt auf eine Änderung. Am 18.11.2008 luden die Personalräte der Uni und der Hochschule zu einer gemeinsamen Teilpersonalratssitzung der studentischen Beschäftigten ein an, der ca. 50 studentische Beschäftigte teilnahmen. Das Plenum einigte sich auf folgende Forderungen:
- eine deutliche Anhebung des Stundenlohns auf 15 Euro pro Stunde,
- eine Regelung zur Bezahlung von Überstunden,
- längerfristige Verträge sowie
- Spät- und Wochenendzuschläge.
- eine Bezahlung der Arbeit ab dem ersten Monat des Arbeitsantritts.
Zentral im Zusammenhang mit diesen Forderungen ist, dass eine Lohnerhöhung nicht zulasten der Anzahl der studentischen Beschäftigungsverhältnisse oder des wissenschaftlichen Mittelbaus gehen soll. Langfristiges Ziel ist die tarifrechtliche Absicherung studentischer MitarbeiterInnen. Vor diesem Hintergrund ist erfreulich, dass die Aufnahme von Tarifgesprächen zur Einbeziehung der studentischen ArbeitnehmerInnen in den Tarifvertrag der Länder (TV-L) Bestandteil der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder diesen Jahres ist. So lange möchten die studentischen Beschäftigten in Bremen allerdings nicht warten.
Die Forderungen wurden am 17.12.08 im Rahmen einer Sitzung des Akademischen Senats an Bildungssenatorin Jürgens-Pieper überreicht. Bis auf ein Lippenbekenntnis der Senatorin, sie halte die Forderungen für prinzipiell gerechtfertigt, ist allerdings auf politischem Wege nichts geschehen. Im Gegenteil, der Senatorin verwies auf die Universität/Hochschule als Adressat der Forderungen. Wie die Hochschulen dies angesichts massiver Haushaltskürzungen (z. B. HEP V) leisten sollen ist natürlich unklar. Damit drohen die Forderungen der studentischen Beschäftigten im Finanzierungsgerangel zwischen Hochschulen und Senat unterzugehen. Auch ein Brief des Gesamtpersonalrats an Frau Jürgens-Pieper und Finanzsenatorin Karoline Linnert harrt noch einer Antwort.
Genau diese Ignoranz ist den studentischen Beschäftigten ein Dorn im Auge. Sie befürchten, dass die Entscheidung ausgesessen wird. In einem Flugblatt, das anlässlich der zweiten Teilpersonalversammlung am 16.04.09 verteilt wurde heißt es: „Daraus lernen wir abhängig Beschäftigten, dass es unnötig ist auf den guten Willen der Verantwortlichen zu warten. Erst eine entschlossene Auseinandersetzung kann zur Umsetzung unserer Forderungen führen.“ Hier wurden die Forderungen erneut bekräftigt und eine Lohnerhöhung rückwirkend ab dem 01.01.09 gefordert, um eine weitere Verzögerung der Entscheidung zu verhindern. In den nächsten Tagen wird der Finanz- und der Bildungsbehörde ein offener Brief zugehen, in dem sie erneut aufgefordert werden Stellung zu beziehen.
Die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten betreffen jedoch nicht nur diese selbst, sondern letztlich alle Studierenden nicht nur als potentielle HiWis, sondern als Mitglieder im zunehmend undemokratischen Wissenschaftsbetrieb. Wie sollen Studierende lernen, sich aktiv in die Gestaltung der Gesellschaft einzubringen, wenn ihnen grundlegende demokratische Instrumente wie Mitbestimmung in Form eines Tarifvertrag verweigert werden?
„HiWis“, die in hyperflexiblen, unterbezahlten, und häufig personell abhängigen Beschäftigungsverhältnissen den alltäglichen Universitätsbetrieb am Laufen halten, verdeutlichen nur die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen im Hochschulbereich. Zynisch gesagt, können sie schon einmal einüben, wie es sich dauerhaft mit kurzfristigen befristeten Verträgen oder einzelnen miserabel bezahlten Lehraufträgen im wissenschaftlichen Mittelbau leben lässt.
Bremen, den 23.06.2009
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