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Infos für Euch

Hier findet Ihr alle wichtigen Informationen, die für Euch interessant sein könnten. Bei allen Fragen hierzu, stehen wir Euch natürlich auch jederzeit gerne persönlich zur Seite


Urlaubsanspruch - Das muss ich wissen
Als abhängig beschäftigter Student hast Du nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub, wie alle anderen Arbeitnehmer auch.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch steht Dir zu, wenn Du als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person beschäftigt bist. Zu den arbeitnehmerähnlichen Personen zählen auch sogenannte Scheinselbstständige. Diese sind zwar formal wie Selbstständige z.B. auf Werkvertragsbasis tätig, tatsächlich aber wie fremdbestimmte Arbeitnehmer in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden. As echter Selbstständiger, der seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestalten kann, hast Du dagegen keinen Urlaubsanspruch. Die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit kann im Einzelfall schwierig sein. Lasse Dich beraten, wenn Dir Dein Arbeitgeber bezahlten Urlaub mit der Begründung verweigert, Du seiest als Selbstständiger für ihn tätig.

Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag, die den gesetzlichen Urlaubsanspruch kürzen oder ausschließen sind unwirksam. Während des Urlaubs bist Du von Deiner vertraglichen Arbeitspflicht befreit. Dein Arbeitgeber muss Dir aber das Gehalt als Urlaubsentgelt weiterzahlen

In welchem Umfang muss der Arbeitgeber mein Gehalt während des Urlaubs weiterzahlen?
Während des Urlaubs erhältst Du Dein Gehalt als Urlaubsentgelt weiter. Seine Höhe wird danach berechnet, was du in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub verdient hast. Geleistete Überstunden bleiben dabei unberücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben ferner Gehaltskürzungen infolge von Kurzarbeit oder unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Gehaltserhöhungen während des Berechnungszeitraums werden dagegen einbezogen.

Wieviel Urlaub steht mir zu?
Dein gesetzlicher Jahresurlaub beträgt vier Wochen. Ein weitergehender Urlaubsanspruch kann sich auf tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Der Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub entsteht erstmals, wenn dein Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht. Die sechsmonatige Wartezeit kann sich auf zwei Kalenderjahre verteilen.

Welchen Umfang hat mein Urlaubsanspruch bevor die sechsmonatige Wartezeit abgelaufen ist?
Wenn du im laufenden Kalenderjahr die sechsmonatige Wartezeit nicht mehr erfüllen kannst, z.B. bei einem Vertragsbeginn am 01.10. des Jahres, erwirbst du für dieses Jahr nicht den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sondern auf Teilurlaub. Dieser anteilige Urlaub beträgt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens deines Areitsverrags. Beträgt die Jahresurlaub 20 Tage erwirbst du einen Teilurlaubsanspruch von 1,66 Tagen für jeden Monat, der nach dem Gesetz auf 2 Tage monatlich aufgerundet wird. Bruchteile unter einem halben Tag muss dir dein Arbeitgeber gewähren, da eine Rechtsgurnklage für die Abrundung fehlt. Ein Anspruch auf Teilurlaub besteht auch, wenn du vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidest. Das gleiche gilt, bei einem Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres.

Für die Berechnung von Urlaubs- und Teilurlaubsansprüchen gilt:
Wenn Deine Arbeitszeit in der Woche regelmäßig auf die gleiche Zahl von Arbeitstagen verteilt ist, bekommst Du vier Wochen Urlaub im Jahr. Besteht eine tarifvertragliche Urlaubsregelung, können Dir höhere Ansprüche zustehen.

Ist Deine Arbeitszeit nicht regelmäßig auf eine bestimmte Anzahl von Wochentagen verteilt, sondern z.B. mal auf vier, mal auf fünf Tage in der Woche, ist die Berechnung auf das gesamte Jahr zu beziehen. Die sich dabei ergebenden Bruchteile sind weder auf- noch abzurunden.

In welchem Umfang bestehen Urlaubsansprüche bei Teilzeitbeschäftigung?
Für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte gelten die gleichen Grundsätze. Bei gleichmäßiger Verkürzung der Arbeitszeit beträgt die Urlaubsdauer des Teilzeitbeschäftigten vier Wochen im Jahr. Bei ungleichmäßiger Verkürzung der Arbeitszeit ist die Urlaubsdauer nach den gleichen Regeln wie für Vollzeitarbeitnehmer zu berechnen.

Wie wirkt sich ein Arbeitsplatzwechsel auf den Urlaubsanspruch aus?
Soweit Du bereits von Deinem früheren Arbeitgeber Urlaub erhalten hast, kannst Du im laufenden Kalenderjahr gegenüber Deinem neuen Arbeitgeber nicht erneut Urlaub verlangen. Der Anspruch auf doppelte Urlaubsgewährung ist gesetzlich ausgeschlossen.

Können nicht in Anspruch genommene Urlaubstage in das nächste Kalenderjahr übertragen werden?
Grundsätzlich musst Du Deinen Urlaub innerhalb des Kalenderjahres nehmen, in dem der Ansrpuch entstanden ist. Ausnahmsweise ist es rechtlich zulässig nicht in Anspruch genommene Urlaubstage in das folgende Kalenderjahr zu übertragen, wenn betriebliche oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. Der Übertragunganspruch hängt nicht davon ab, dass Du ihn gegenüber Deinem Arbeitgeber ausdrücklich geltend machst.

Übertragener Urlaub muss innerhalb der ersten drei Monate, also bis zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Teilurlaub gilt abweichend auf das gesamte folgende Kalenderjahr als übertragen. Nach Ablauf des Übertragungszeitraums verfällt der aus dem vorherigen Kalenderjahr übernommene Urlaubsanspruch. Verfällt der Urlaubsanspruch, weil ihn dein Arbeitgeber innerhalb dieses Zeitraums nicht gewährt, kannst Du Schadensersatz von ihm verlangen.

Darf ich während meines Urlaubs erwerbstätig sein?
Der Urlaub dient der Wiederherstellung deiner Arbeitskraft. Grundsätzlich darfst Du daher während Deines Urlaubs keine Erwerbstätigkeit übernehmen, die diesem Zweck widerspricht.

Was gilt, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?
Bei Nachweis Deiner Krankheit durch ärztliches Attest werden durch Krankheit verlorene Urlaubstage nicht auf Deinen Jahresurlaub angerechnet. Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation dürfen ebenfalls nicht auf den Urlaub angerechnet werden, solange Du noch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast.

Was passiert, wenn mein Arbeitsvertrag durch Kündigung beendet ist, bevor ich meinen Urlaub nehmen konnte?
Vor Ende des Arbeitsverhältnisses kann Dein Arbeitgeber den Resturlaub gewähren. Allerdings muss Dein Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Freistellung in der Kündigungsfrist dazu dient, den restliche Urlaub zu erteilen. Dein Arbeitgeber kann den Urlaub auch dann in der Kündigungsfrist gewähren, wenn Dein Urlaub eigentlich zu einem nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegenden Termin festgelegt war. Du kannst Dich gegen die Naufestsetzung des Urlaubs nur dann wehren, wenn Du hieran ein besonderes Interesse hast, z.B. Deine gebuchte Urlaubsreise nicht mehr umdisponieren kannst. Kann der Urlaub dagegen ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so muss Dein Arbeitgeber ihn ausbezahlen

Was ist bei der Urlaubserteilung zu beachten?
Du bist selbst dafür verantwortlich, Deinen Urlabusanspruch rechtzeitig geltend zu machen. Dein Arbeitgeber kann Deinen Urlaub einseitig festlegen, ohne es mit Dir abzustimmen. Der Arbeitgeber muss Deine Urlaubswünsche berücksichtigen, es sei denn dem stehen dirngende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegen. Der Urlaub ist Dir zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in Deiner Person liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Auch wenn Dein Arbeitgeber trotz Geltendmachung den Urlaub nicht erteilt oder sich das Urlaubsjahr bzw. der Übertragungzeitraum seinem Ende nähert, bist Du nicht berechtigt eigenmächtig den Urlaub anzutreten. Bei ergebnisloser Bemühung um Urlaub entsteht ein Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaub.


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